Information zur Terminservicestelle

Terminservicestelle ( TSS ) ab 25.01.2016

 

Die Terminservicestelle soll dafür sorgen, dass die Kassenpatienten

innerhalb von 4 Wochen einen Facharzttermin bekommen.

Dazu benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt.

 

Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ( KVSH)

 

 

Informationen für Patienten 

Der Gesetzgeber hat die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu verpflichtet, ab dem 23. Januar 2016 eine Terminservicestelle (TSS) einzurichten. 

Die TSS soll gesetzlich Versicherten, die eine gekennzeichnete Überweisung,  vorlegen, innerhalb von vier Wochen einen Behandlungstermin bei einem Facharzt vermitteln. Der Termin soll innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit der TSS liegen. Die Vier-Wochen-Frist gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen (z.B. Früherkennungsuntersuchungen oder Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Fällen). Hier gilt stattdessen der Grundsatz, dass die Wartezeit angemessen sein muss und der Termin damit auch außerhalb der Vier-Wochen-Frist liegen kann. 

Sie erreichen die Terminservicestelle  unter der Telefonnummer 116 117


Sprechzeiten:

(montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zusätzlich von 13.00 bis 17.00 Uhr). 


Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf Ihre Versichertenkarte und die Überweisung mit dem darauf befindlichen Vermittlungscode bereit. Die TSS nimmt Ihre Daten auf und nennt Ihnen eine Facharztpraxis, an die Sie sich zur Vereinbarung eines konkreten Termins wenden können. Parallel dazu informiert die TSS die Facharztpraxis, damit diese sich auf Ihre Kontaktaufnahme zwecks Terminvereinbarung einstellen kann. Für Termine bei Gynäkologen und Augenärzten können Sie sich auch ohne Überweisung direkt an die TSS wenden. Eine Terminvermittlung an Psychotherapeuten ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass die TSS keine Wunschtermine beim Arzt Ihrer Wahl vermittelt und dass Sie ggf. mit einem längeren Anfahrtsweg rechnen müssen!

Wenn Sie von Ihrem „Wunscharzt“ behandelt werden möchten, ist es nach wie vor am besten, direkt Kontakt zur Praxis Ihrer Wahl aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Die TSS kann auch keinen Termin innerhalb weniger Tage garantieren. In medizinisch dringlichen Fällen empfehlen wir Ihnen daher, das weitere Vorgehen mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. 

Welche Fachärzte in Ihrer Nähe praktizieren, erfahren Sie über die Arztsuche der KVSH: https://arztsuche.kvsh.de